Verfassungsgerichtshof B473/92

B473/92Cour constitutionnelle20 juin 1994

Regest

Legalitätsprinzip, Auslegung, Determinierungsgebot, Steuerrecht allg, Einkommensteuer, Gewinnermittlung (Einkommensteuer), Betriebsvermögen, Abgabenwesen, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsbegriffe unbestimmte, Wirtschaftsgut, Wirtschaftsrecht, Buchführung ordnungsmäßige, Handelsrecht, Gewerbetreibende protokollierte, Bewertung Gewinn (Einkommensteuer), Einkunftsarten Arbeit selbständige (Einkommensteuer), Rückstellungen, Rücklagen, Eigentumseingriff

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B473/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft in einem anderen Recht verletzt worden ist.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.