Verfassungsgerichtshof B2066/92

B2066/92Cour constitutionnelle24 juin 1994

Regest

VfGH / Anlaßfall, Behördenzuständigkeit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2066/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten sowie im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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