Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1400/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1994
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführer sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beteiligten Riess Partner Immobiliengesellschaft m.b.H. CO KG zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000,-
S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.