Verfassungsgerichtshof B1705/93

B1705/93Cour constitutionnelle26 sept. 1994

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, Rundfunk, Auslegung verfassungskonforme, Meinungsäußerungsfreiheit, Objektivitätsgebot (Rundfunk), Informationsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1705/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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