Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B792/92,B1645/92,B1646/92,B1647/92,B1648/92,B1649/92,B1650/92, B1651/92,B1658/92,B1682/92,B1683/92,B1685/92,B1686/92,B1739/92, B1795/92,B2093/92,B146/93,B147/93,B392/93,B451/93 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.09.1994
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien, zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die Prozeßkosten in der Höhe von je S 15.000,-- zu bezahlen.