Verfassungsgerichtshof B332/93

B332/93Cour constitutionnelle3 oct. 1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B332/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit S 15.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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