Verfassungsgerichtshof B1075/94; B1274/94

B1075/94; B1274/94Cour constitutionnelle5 déc. 1994

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1075/94,B1274/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1994

Spruch

I. Die Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe werden zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 36.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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