Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-1/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.1994
Spruch
Der Verwaltungsgerichtshof war zur Entscheidung über die vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 30. August 1993, B262/93-6, an ihn abgetretene Beschwerde der E GmbH zuständig.
Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Oktober 1993, Z93/17/0300, mit dem die Beschwerde der E GmbH gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. Jänner 1993, Z Gem - 7385/7 - 1993 - Si, zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.
Kosten werden nicht zugesprochen.