Verfassungsgerichtshof B2160/93

B2160/93Cour constitutionnelle14 déc. 1994

Regest

VfGH / Legitimation, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Vertrauensschutz, Rückwirkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2160/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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