Verfassungsgerichtshof B1609/93

B1609/93Cour constitutionnelle15 déc. 1994

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Nachbarrechte, Aufschließungsgebiet

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1609/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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