Verfassungsgerichtshof B1554/93

B1554/93Cour constitutionnelle15 déc. 1994

Regest

Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Krankenanstalten, Gemeindeverband, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Wirkungsbereich eigener, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1554/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem als beteiligte Partei einschreitenden Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Kufstein-Wörgl die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten zu Handen seiner Rechtsanwälte binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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