Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B940/93,B712/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.1994
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.