Verfassungsgerichtshof B1476/93

B1476/93Cour constitutionnelle2 mars 1995

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht Ärzte, Determinierungsgebot, Meinungsäußerungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1476/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsanwälte die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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