Verfassungsgerichtshof B915/94

B915/94Cour constitutionnelle3 mars 1995

Regest

Freizügigkeit, Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B915/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Vertreters die mit 18.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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