Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V82/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.03.1995
Spruch
Die - durch Verlautbarung im Boten für Tirol vom 6. Oktober 1993 unter Nr. 1062 kundgemachte - Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 14. September 1993, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall i.T. vom 11.3.1992 betreffend eine Getränke- und Speiseeissteuerordnung teilweise aufgehoben wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Tiroler Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich kundzumachen.
Kosten werden nicht zugesprochen.