Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1004/93,B1005/93,B1006/93,B1549/93,B1931/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.03.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 15.000,-
bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.