Verfassungsgerichtshof B1673/94

B1673/94Cour constitutionnelle15 mars 1995

Regest

Behördenzuständigkeit, Landeshauptmann, Polizeibehörden, Sicherheitsdirektion, Waffenrecht, Waffenpaß, Verläßlichkeit, Berufung, Behördenüberleitung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1673/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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