Verfassungsgerichtshof B1006/94

B1006/94Cour constitutionnelle15 mars 1995

Regest

Arbeiterkammern Mitgliedschaft, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1006/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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