Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1759/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1995
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.