Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1635/95,B1636/95,B1637/95,B1638/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 21.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.