Verfassungsgerichtshof B1695/94

B1695/94Cour constitutionnelle25 sept. 1995

Regest

Ziviltechniker, Disziplinarrecht Ziviltechniker, Meinungsäußerungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1695/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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