Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B673/94,B674/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1995
Spruch
1. Die (ehemalige) Jagdgesellschaft Frauenkirchen ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Die von J K erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Die von beiden beschwerdeführenden Parteien gestellten Eventualanträge, die Beschwerden dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, werden abgewiesen.
4. Kosten werden nicht zugesprochen.