Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1927/95,B1928/95,B1929/95,B1930/95,B1931/95,B1932/95,B1933/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000,-- S bestimmten Prozeßkosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.