Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G1256/95,G1257/95,G1258/95,G1259/95,G1260/95,G1261/95,G1262/95, G1263/95,G1264/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.09.1995
Spruch
Die Worte "Die empfangenen" und "nur zeitgleich sowie dem Inhalt nach vollständig und unverändert" im zweiten Satz des §20 Abs1, §24a und die Worte "im Kabeltext" in §24b Abs2 der - gemäß ArtI Abs1 Z7 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 267/1972 als Bundesgesetz geltenden - Rundfunkverordnung, BGBl. Nr. 333/1965 in der Fassung BGBl. Nr. 345/1977 und BGBl. Nr. 507/1993 werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1996 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.