Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1913/94,B1915/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.10.1995
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, der beteiligten Partei, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.