Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1722/94,B1723/94,B1966/94,B1967/94,B1980/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.10.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.570,- zu B1722/94, S 15.600,- zu B1723/94, je S 15.000,- zu B1966/94 und B1967/94, und S 18.000,- zu B1980/94 bestimmten Kosten dieser verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.