Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B286/95,B274/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.10.1995
Spruch
Die Akteneinsicht in den vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorgelegten "Verordnungsakt Zl. 211.601" wird "mit Ausnahme der handschriftlichen behördeninternen Besprechungsnotizen Aktenseite 271 - 294" gewährt.
Die Akteneinsicht in die von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsakten wird mit Ausnahme der Seiten 18 und 19 in Band I sowie der Seiten 8 bis 13 und 65 in Band II des Aktes des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Z210.788 gewährt.