Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2495/94,B2496/94,B2497/94,B2498/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.10.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- u. Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 20.700.- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.