Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1495/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.11.1995
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Verhaftung der Beschwerdeführerin wendet, zurückgewiesen. Im übrigen wird sie abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.