Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B170/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.12.1995
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.