Verfassungsgerichtshof B282/95

B282/95Cour constitutionnelle13 déc. 1995

Regest

Ärztekammer, Selbstverwaltungsrecht, Aufsichtsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B282/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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