Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B3413/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1996
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 18.000,- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.