Verfassungsgerichtshof B643/95

B643/95Cour constitutionnelle11 juin 1996

Regest

Straßenpolizei, Fahrverbot, Halte(Park-)verbot, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht (bei Verordnungserlassung), Kurzparkzone

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B643/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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