Verfassungsgerichtshof B2477/95

B2477/95Cour constitutionnelle12 juin 1996

Regest

Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Kollegialbehörde, Anwendbarkeit EU-Recht, Behördenzusammensetzung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2477/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zuhanden ihres Rechtsanwaltes die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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