Verfassungsgerichtshof B2164/95

B2164/95Cour constitutionnelle13 juin 1996

Regest

Gemeinderecht, Gemeinderat, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Wahlen, Wahlrecht passives, Mandatsausübung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2164/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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