Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B494/94,B1616/95,B1993/95,B2160/95,B2161/95,B2162/95,B2163/95, B2443/95,B2444/95,B2445/95,B2446/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihren Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.