Verfassungsgerichtshof B2690/95

B2690/95Cour constitutionnelle26 juin 1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Rassendiskriminierung, Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Tatbestandsmerkmale)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2690/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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