Verfassungsgerichtshof B1525/94

B1525/94Cour constitutionnelle28 juin 1996

Regest

Umsatzsteuer, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1525/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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