Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1491/95,B1492/95,B1493/95,B1494/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.