Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1300/95,B1301/95,B1302/95,B1303/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 21.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.