Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1982/95,B1983/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.1996
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.