Verfassungsgerichtshof B732/94

B732/94Cour constitutionnelle26 sept. 1996

Regest

VfGH / Präjudizialität, Ärztekammer, Beiträge (Ärztekammer)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B732/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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