Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V175/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.1996
Spruch
I. Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Mödling vom 10. Dezember 1993, V/1536/93, mit der der Flächenwidmungsplan für einen Teilbereich der Neusiedler Straße ergänzt wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel des Stadtamtes der Gemeinde Mödling in der Zeit vom 14. Februar bis 1. März 1994, wird soweit mit dieser Verordnung für das Grundstück Nr. 956/2 die Widmung "Bauland-Kerngebiet" festgelegt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Niederösterreichische Landesregierung ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.