Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B897/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. März 1995, R 1/1-V-91032/13, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.