Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2326/96,B2327/96,B2328/96,B2329/96,B2330/96,B2331/96,B2332/96, B2355/96,B2356/96,B2357/96,B2358/96,B2407/96,B2408/96,B2409/96, B2410/96,B2411/96,B2412/96,B2413/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.