Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B4005/96,B4006/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.02.1997
Spruch
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen zwei Bescheide der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 9.5.1996, Z12/1218/1996, wird abgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.5.1996, ZVH 96/08/0041 ua., wird abgewiesen.