Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B3926/95,B3927/95,B3928/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.02.1997
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils 18.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.