Verfassungsgerichtshof B620/96

B620/96Cour constitutionnelle3 mars 1997

Regest

Baurecht, Raumordnung, Baubewilligung, Nachbarrechte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B620/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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