Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2370/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.03.1997
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist verpflichtet, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.