Verfassungsgerichtshof B1143/95

B1143/95Cour constitutionnelle12 mars 1997

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Fremdenrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat, Polizei

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1143/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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